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Gesetzliche Gewährleistung

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten beim Verkauf von Waren an Verbraucher. Gewerbliche Verkäufer müssen Verbraucher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht (Sachmängelhaftung des Verkäufers) sowie gegebenenfalls über gewerbliche Garantien unter Verwendung der von der EU-Kom ...Weiterlesen
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Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten beim Verkauf von Waren an Verbraucher. Gewerbliche Verkäufer müssen Verbraucher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht (Sachmängelhaftung des Verkäufers) sowie gegebenenfalls über gewerbliche Garantien unter Verwendung der von der EU-Kommission vorgegebenen Kennzeichnungen und Mitteilungen informieren.

Nach der Verbraucherrechte-Richtlinie (Richtlinie 2011/83/EU in der geänderten Fassung) sind gewerbliche Verkäufer verpflichtet, Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags bzw. bevor diese durch ein entsprechendes Vertragsangebot gebunden sind, auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts hinzuweisen.

Der Hinweis muss die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten und den Verbrauchern in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt werden.

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